Elektronische Lohnsteuerkarte
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte noch im Oktober 2011 darauf hingewiesen, dass die bisherige sogenannten Papier-Lohnsteuerkarte ab dem 01.01.2012 durch die elektronische Lohnsteuekarte ersetzt wird. Mit einem Schreiben vom 18.11.2011 hatte das Ministerium die Verzögerung des Starttermins bekannt gegeben und Folgendes mitgeteilt.
- Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigungen 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmale und ggf. Freibeträge) gelten bis zum Beginn des elektronischen Verfahrens weiter. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer diese Unterlagen bei einem Arbeitgebwechsel dem neuen Arbeitgeber aushändigen müssen.
- Bei Änderungen, die weder auf der Lohnsteuerkarte 2010 noch auf der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber des Informationsschreiben des Finanzamtes über die elektronisch gespeicherten Daten (soweit diese zutreffend sind) oder den Ausdruck des FInanzamtes der ab 2012 gültigen ELStAM übergeben.
- Ein evtl. falscher Lohnsteuerabzug kann ggf. mit Beginn des elektronischen Verfahrens oder durch die Einkommensteuerveranlagung berichtigt werden.

