Die zeitnahe Betriebsprüfung kommt
BpO - Die zeitnahe Betriebsprüfung kommt bundesweit einheitlich in 2012
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der BpO sieht für Anordnungen nach 2011 erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen vor. Hiernach kann das Finanzamt Steuerpflichtige für eine zeitnahe Betriebsprüfung auswählen. Die Betriebsprüfung umfasst dann zumindest den letzten Veranlagungszeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Sie kann aber auch mehr als ein Jahr umfassen. Über das Ergebnis wird ein Bericht erstellt, der die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Sach- und Rechtslage so detailliert wiedergibt, dass Grund und Höhe überprüfbar sind. Alternativ erfolgt eine schlichte Mitteilung über die ergebnislose Prüfung. Durch die bundeseinheitlich geregelte zeitnahe Betriebsprüfung soll das derzeit erhebliche zeitliche Auseinanderfallen von Veranlagungszeitraum und -durchführung sowie Abschluss von Prüfungen deutlich verkürzt werden und Unternehmen mehr Rechts- und Planugssicherheit bringen. Außerdem reduzieren sich die Suche nach Unterlagen aus der Vergangenheit, die Bereithaltung verwalteter Software und Hardware, die Gefahr erheblicher Steuernachzahlungen sowie Zinsen auf die Mehrergebnisse durch die großen Zeitabstände.
Praxishinweis: Die formalen Rahmenbedingungen, unter denen zeitnahe Betriebsprüfungen durchgeführt werden, unterscheiden sich nicht von denen der herkömmichen Außenprüfung. Auch die zeitnahe Betriebsprüfung wird auf Grundlage eingereichter Steuererklärungen sowie einer Betriebsprüfung durchgeführt und mit einem förmlichen Prüfungsbericht abgeschlossen. Unternehmen können zwar Anträge auf Durchführung von zeitnahen Prüfungen stellen. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht, weil das FInanzamt die Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen hat.


